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A. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Kunden (Nutzer/Leistungsnehmer) und “KonzertKultour” hinsichtlich der zu Erholungszwecken dienenden Leistungen. Leistungen von „KonzertKultour“ erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser nachstehenden Bestimmungen. Nebenabreden können schriftlich oder mündlich erfolgen, sind jedoch nur nach schriftlicher Bestätigung durch KonzertKultour wirksam.

B. Vertrag / Leistungen / Besondere Bestimmungen

I. Vertragsabschluß

1. Anmeldung:

Buchungen sind mündlich, per Telefon, über das Internet oder schriftlich und per Fax möglich; es handelt sich hier in jedem Fall um verbindliche Erklärungen. Bei Buchungen über das Internet wird die Buchung, nach Zugang der Reisebestätigung, mit Leistung der Anzahlung vom Kunden anerkannt. Für KonzertKultour wird der Reisevertrag verbindlich, wenn die Buchung und der Reisepreis binnen 14 Tagen nach Anmeldung schriftlich bestätigt werden. Der Anmelder haftet neben dem Teilnehmer für die Erfüllung der Verpflichtungen der von ihm angemeldeten Personen.

1.1. Abweichende Bestätigung

Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot von KonzertKultour vor. An dieses ist KonzertKultour maximal 10 Tage gebunden. Nach Ablauf dieser Frist ist das Angebot von KonzertKultour gegenstandslos, so dass der Kunde keine Leistungsrechte, gleich welcher Art, aus diesem herleiten kann. Nimmt der Kunde das Angebot fristgemäß durch formlose schriftliche Erklärung gegenüber KonzertKultour an, kommt der Vertrag mit dem Inhalt dieses neuen Angebotes zustande.

1.2. Personenmehrheit

Der Kunde hat die Möglichkeit, neben sich weitere Personen anzumelden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, haftet er gegenüber KonzertKultour auf die Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten, die mit der ordnungsgemäßen Anmeldung sämtlicher von ihm angemeldeten Personen entstehen.

2. Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Internet aufgeführten Preise ohne Abzug. Die Zahlung der Vergütung erfolgt entweder durch Überweisung oder Lastschrift. Zahlungen haben rechtzeitig zu erfolgen. Zahlungen sind rechtzeitig, wenn sie am dritten Werktag nach dem Zugang der schriftlichen Bestätigung, inkl. Dem Insolvenzsicherungsschein dem Konto der KonzertKultour gutgeschrieben sind. Nicht rechtzeitige Zahlungen begründen keinen Anspruch auf Leistungen durch KonzertKultour und berechtigen diese zur Verweigerung der Leistung, ohne dass Gegenansprüche des Kunden entstehen.

2.1. Zahlung durch Überweisung

Zahlungen per Banküberweisung sind nur rechtzeitig, wenn die Gutschrift der vereinbarten Vergütung spätestens am 10. Tag nach Abgabe der verbindlichen Anmeldung auf das Konto von KonzertKultour erfolgt.

3. Pflichten des Reiseveranstalters:

KonzertKultour verpflichtet sich, die Reise so zu erbringen, daß sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit der gesamten Reise aufheben oder mindern. Wie nach § 651 k BGB, für alle Reiseveranstalter vorgeschrieben, besteht eine Insolvenzverischerung, wodurch die eingezahlten Kundengelder abgesichert werden.

4. Pflichten des Reisenden:

Der Reisende ist verpflichtet, das seinerseits Erforderliche zu tun, um vertragsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Reise zu ermöglichen. Verletzt der Reisende schuldhaft diese Pflichten, so ist er KonzertKultour zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet Teilnehmer die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nur in Begleitung einer volljährigen Person, die auch die Haftung übernimmt, teilnehmen.

4. Nichtzustandekommen des Vertrages

4.1.

Die Leistungen von KonzertKultour sind kontingentiert und von dem Erreichen der jeweiligen Mindestteilnehmerzahl abhängig. Diese ist telefonisch bei KonzertKultour zu erfragen oder im Internet veröffentlicht. Bei Nichterreichen der jeweiligen Mindestteilnehmerzahl oder Überschreitung der Höchstteilnehmerzahl kommt jeweils kein Vertrag zustande. Maßgebend ist die Reihenfolge der Zahlungseingänge nach dem Zugangsdatum bei KonzertKultour.

4.2.

KonzertKultour verpflichtet sich, möglicherweise entgegengenommene Teilnahmegebühren, die nach den vorstehenden Bedingungen keinen Leistungsanspruch des Kunden begründen, unverzüglich zurückzuzahlen. Ersatzweise kann der Kunde einen späteren Veranstaltungstermin in Anspruch nehmen.

II. Besondere Bestimmungen

1. Leistungsänderungen

Änderungen und Abweichungen von zuvor vereinbarten Leistungen sind auch nach Vertragsschluss durch KonzertKultour nötigenfalls zulässig. Dies gilt dann, wenn die Vertragsänderung oder -abweichung nicht wesentlich und der Grund hierfür von KonzertKultour nicht zu vertreten ist und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde.

1.1.

Die Änderung ist nicht erheblich, wenn sich der Zuschnitt der vereinbarten Leistung nicht ändert. In jedem Fall verpflichtet sich KonzertKultour, ihre Kunden von bevorstehenden Änderungen unverzüglich in Kenntnis zusetzen.

1.2.

Sind erhebliche Leistungsänderungen erforderlich, erhält der Kunde hiervon unverzüglich Kenntnis. Er erhält das Recht, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder einen späteren Veranstaltungstermin der KonzertKultour in Anspruch zu nehmen.

2. Verhinderungen des Kunden

Ist der Kunde an der Teilnahme einer zuvor vereinbarten Veranstaltung gehindert, ist er ohne Begründung weiterer Kosten berechtigt, eine Ersatzperson zu stellen. Diese Bedingungen gelten auch für die Ersatzperson. Unabhängig von der Ersatzperson bleibt der ursprüngliche Kunde zur Zahlung verpflichtet. Er verpflichtet sich zudem, seine Verhinderung und die Gestellung der Ersatzperson so frühzeitig wie möglich mitzuteilen. Als spätester Zeitpunkt gilt der Vortag der jeweiligen Veranstaltung.

3. Abstandnehmen vom Vertrag

3.1. Abstandnehmen durch den Kunden

3.1.1. Rücktritt

Wie nach § 651 k BGB, für alle Reiseveranstalter vorgeschrieben, besteht eine Insolvenzverischerung, wodurch die eingezahlten Kundengelder abgesichert werden. Der Kunde hat das Recht, jederzeit vom Vertrag zurück zu treten. Voraussetzung hierzu ist der Zugangseiner Rücktrittserklärung bei der KonzertKultour spätestens am Vortag der Veranstaltung. Die Rücktrittserklärung des Kunden ist grundsätzlich formlos möglich, sollte aus Beweisgründen jedoch schriftlich erfolgen.

3.1.1.1.

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er die Veranstaltung aus anderen Gründen nicht wahr, hat die KonzertKultour Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, die infolge Bereitstellung ihrer Leistung entstanden sind. Maßgeblicher Zeitpunkt zur Berechnung des Ersatzanspruches ist das Datum des Zugangs der Erklärung. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden anteilig erstattet.

3.1.1.2.

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück ( aufgrund der Beweissicherung sollten Reiserücktritte immer schriftlich erfolgen) oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann KonzertKultour angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Hierfür sind folgende Prozentsätze maßgeblich:

a) Rücktrittserklärung bis zu 40 Tagen vor dem vertraglich vorgesehenen Reisebeginn: 10 % des Reisepreises, mindestens 30,- Euro pro Person.

b) Rücktrittserklärung nach dem 40. Tag, jedoch bis zum 15. Tag vor dem vertraglichen vorgesehenen Reisebeginn: 30%, mindestens 30,- Euro pro Person.

c) nach dem 15. Tag:, jedoch bis zum 6. Tag :40% des Reisepreises, mindestens 40,- Euro pro Person .

d) nach dem 6. Tag: bis zu 70 % des Reisepreises

e) ab 24 Stunden vor Abfahrt: bis zu 100% des Reisepreises

3.1.2. Kündigung

3.1.2.1.

Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag nach Beginn der Veranstaltung in folgenden Fällen zu kündigen:

• bei höherer Gewalt (Unwetter, u.ä.) und dieser gleichstehenden, außergewöhnlichen Ereignissen

Im Falle der berechtigten Kündigung erhält der Kunde die bereits gezahlte Vergütung erstattet.

3.1.2.2.

Schlechtes Wetter begründet kein Recht zur Kündigung. Ausnahmen hiervon bestehen nur im Fall amtlicher Unwetterwarnungen. Die Veranstaltungen von KonzertKultour finden auch bei schlechtem Wetter, gegebenenfalls unter geändertem Programm, statt.

3.2. Abstandnehmen durch KonzertKultour

KonzertKultour ist berechtigt, in folgenden Fällen vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin vom Vertrag zurückzutreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag zu kündigen. Diesbezügliche Erklärungen von KonzertKultour erfolgen schriftlich per Post, per Telefax oder per E-Mail.

3.2.1. Rücktritt

Bis zum Beginn der Veranstaltung ist der Rücktritt vom Vertrag ohne Einhaltung einer besonderen Frist insbesondere in folgenden Fällen möglich:

• Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (erforderliche Mindestteilnehmerzahl ist der Internetseite von KonzertKultour zu entnehmen)

• der Reisende sich mit der Zahlung der Vergütung in Verzug befindet

• Krankheit des Veranstaltungsleiters / Tourenführers

• Nicht vorhersehbares Scheitern der Nutzung einer eingeplanten und gebuchten Räumlichkeit. Gleiches gilt für den Fall, dass eine Räumlichkeit aufgrund ihres Zustandes tatsächlich nicht für die Veranstaltung genutzt werden kann. In jedem Fall muss die Räumlichkeit für die Durchführung der Veranstaltung

• bei höherer Gewalt (Unwetter, u.ä.) und dieser gleichstehenden, außergewöhnlichen Ereignissen

• Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze von KonzertKultour bei Durchführung der

Veranstaltung, nach Ausschöpfen aller denkbaren Alternativen. Die wirtschaftliche Opfergrenze gilt dann als überschritten, wenn die Durchführung einer geänderten Veranstaltung für die KonzertKultour wirtschaftlich unzumutbar ist. Unzumutbarkeit liegt vor, wenn die Veranstaltung nicht wenigstens kostendeckend durchgeführt werden kann. Vorstehendes gilt nicht, wenn KonzertKultour die zugrunde liegenden Umstände zu vertreten hat. In den vorstehenden Fällen erhält der Kunde die bereits gezahlte Vergütung zurückerstattet.

3.2.2. Kündigung

Nach Beginn der Veranstaltung ist die Kündigung des Vertrages ohne Einhaltung einer besonderen Frist insbesondere in den folgenden Fällen möglich:

• Vertragswidriges Verhalten des Kunden (Teilnehmers) oder nachhaltige Störung der Veranstaltung durch den Kunden trotz vorheriger Abmahnung durch die KonzertKultour. Gleiches gilt, wenn der Kunde den Anweisungen und Empfehlungen des Veranstaltungsleiters / Tourenleiters nicht Folge leistet und hierdurch sich oder / und andere Teilnehmer sowie Dritte in Gefahr bringt. In Fällen dieser Art behält KonzertKultour ihren Vergütungsanspruch abzüglich ersparter Aufwendungen.

• Höhere Gewalt (Unwetter, u.ä.) und dieser gleichstehende, außergewöhnliche Ereignisse. KonzertKultour kann in diesem Falle für die bereits erbrachten und bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine nach § 471 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.

4. Gewährleistung

4.1.

KonzertKultour steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltungen, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Veranstaltungs- und Tourenleiter, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen ein.

4.2.

Sofern die Leistung von KonzertKultour nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht wird, kann der Kunde in angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Er ist jedoch verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um den Schaden für KonzertKultour gering zu halten.

4.3.

Beanstandungen (Mängelanzeigen) sind unverzüglich und vor Ort gegenüber dem jeweiligen Veranstaltungs- / Tourenleiter zu äußern. KonzertKultour ist berechtigt und verpflichtet, nach Möglichkeit sofortige Abhilfe zu schaffen.

4.4.

Im Falle des Vorliegens eines Mangels und der fehlgeschlagenen Abhilfe durch KonzertKultour, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Anstelle der Kündigung kann er die Veranstaltung wahrnehmen und im Fall der fehlgeschlagenen Abhilfe Minderung der Vergütung verlangen. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung setzen voraus, dass KonzertKultour den hierzu führenden Umstand zu vertreten hat. Hat sie ihn nicht zu vertreten, bestehen keine Schadensersatzansprüche.

4.5.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige innerhalb eines Monats nach Beendigung der Veranstaltung schriftlich an eine Geschäftsstelle von KonzertKultour zu richten. Unterlässt der Kunde die fristgemäße Mängelanzeige schuldhaft, bestehen keine Gewährleistungsansprüche gegenüber KonzertKultour. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde nur dann Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der rechtzeitigen Geltendmachung verhindert war und diese unverzüglich nachholt.

4.6.

Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar.

4.7.

Bezüglich der Rechte des Reisenden, nach den allgemeinen Vorschriften Rückgängigmachung des Vertrages, Herabsetzung des Reisepreises oder Schadensersatz zu fordern, wird vereinbart, daß sich die Höchsthaftung durch KonzertKultour auf das Dreifache des Reisepreises gemäß § 651 h BGB begrenzt. Im übrigen gilt § 651 h Abs. 2 BGB.

5. Beschränkung der Haftung

5.1.

KonzertKultour beschränkt ihre Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf das dreifache der vereinbarten Vergütung. Im übrigen ist die Haftung für Lebens-, Gesundheits- und Körperschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für psychische und physische Leiden, die bereits vor Teilnahme des Kunden an einer Veranstaltung der KonzertKultour im Kern angelegt waren, wird keine Haftung übernommen.

5.2.

Die Haftungsbegrenzung umfasst insbesondere auch solche Schäden, die infolge besonderer Veranstaltungen entstehen, ohne dass eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadensverursachung durch KonzertKultour vorliegt. Besondere Veranstaltungen diesen Sinnes sind beispielsweise folgende Veranstaltungen und Elemente der Reise:

• Kanutouren

• Besuch eines MusikFestival oder einer Musikveranstaltung

• Umgang mit Tieren auf einem Bauernhofgelände

• nicht abschließend

5.3.

KonzertKultour stellt die gewissenhafte Auswahl ausschließlich geeigneter Veranstaltungs- und Workshopleiter sicher und haftet nur für die Auswahl und Überwachung dieser Personen. Eine darüber hinausgehende Haftung findet nicht statt.

6. Bustransfer:

Sollte ein Bus nicht zum angegebenen Zeitpunkt am Treffpunkt sein, was durch Verkehrsstauungen, usw. manchmal nicht zu vermeiden ist, hat der Kunde die Möglichkeit sich fernmündlich nach der Dauer der Verspätung zu erkundigen. In keinem Fall darf dabei der Treffpunkt verlassen werden. Bei Nichterreichen des Busses, besteht kein Anspruch auf Reisepreiserstattung.

7. Reise- und Veranstaltungsvermittlung:

KonzertKultour übernimmt bei einer Reise- und Veranstaltungsvermittlung keinerlei Verpflichtungen nicht Vertragsgemäß erfüllte Leistungen des jeweiligen Reiseveranstalters, der Unterkunft oder des Musikfestivals bzw. der Musikveranstaltung dem Kunden zu erstatten. Diese sind vom Kunden selber beim Veranstalter einzufordern. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters, die wir auf Wunsch gern zusenden.

8. Unwirksamkeit:

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame, die dem Willen der Parteien am nächsten kommen.

9. Sonderwünsche und Einzelzimmerregelungen:

Sonderwünsche, die nicht im Programm vorgesehen sind und von den Reisenden gewünscht werden, können von KonzertKultour vermittelt werden. Für die Erfüllung und Mangelfreiheit solcher Sonderwünsche haftet der Leistungsträger, nicht KonzertKultour. Schadensersatzansprüche durch KonzertKultour an den Leistungsträger werden dem Reisenden abgetreten. Die Buchung von Einzelzimmern, die für alle Reisen nur beschränkt zur Verfügung stehen, gilt als Sonderwunsch. Hier vermittelt KonzertKultour die Buchung an den vorgesehene Leistungsträger. Sollte ein gebuchtes Einzelzimmer nicht zur Verfügung stehen, wird von KonzertKultour der anteilige Zuschlag zurückerstattet, und evtl. bestehende Schadensersatzansprüche an den Leistungsträger werden dem Reisenden abgetreten.

10. Versicherungen:

Zur Vermeidung von Kosten, die durch einen Rücktritt bzw. Kündigung entstehen, empfiehlt KonzertKultour den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland, für Personen, die ihren Gerichtsstand nach Abschluss dieses Vertrages ins Ausland verlegen oder deren Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist sowie für Passivprozesse, ist der Sitz von KonzertKultour.

12. Schlussbestimmung

Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Änderungen und Ergänzungen, die ohne Beachtung der Schriftform vorgenommen werden, sind unwirksam. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen im Ganzen unwirksam oder unvollständig sein oder werden, tritt an ihre Stelle diejenige gesetzliche Bestimmung, die dem bezweckten Inhalt der unwirksamen Bestimmung am nahesten kommt. Für Lücken und / oder Ergänzungen dieser Bestimmungen gilt das Vorstehende entsprechend.